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Hinweise für den Mandanten
 
Gerne betreuen wir Sie schnell und effektiv bei Ihrer Problemlösung. Und zwar schon bei unserem ersten Gespräch.
Um unseren ersten Termin effektiv zu gestalten, wäre es vorteilhaft, die nachfolgenden Unterlagen – soweit vorhanden – zu diesem Termin bereits mitzubringen. Sollten Sie hierzu noch keine Unterlagen haben, sind wir Ihnen natürlich auch bei der Zusammenstellung gerne behilflich!
 
Scheidung:
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde der Kinder
Unterhalt:
  • Eigene Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate sowie die des Gegners
  • Unterhaltstitel
  • Eigene Ausgaben sowie die des Gegners (wenn möglich mit Belegen)
  • Belege über Schulden
  • Belege sonstiger Einkünfte
Zugewinn:
  • Aufstellung des eigenen Anfangsvermögens bei Eheschließung
  • Im Verlauf der Ehe erhaltene Zuwendungen Dritter mit Datum und Höhe
  • Aufstellung des derzeitigen Vermögens
  • Soweit vorhanden: selbiges vom Ehepartner
Ehewohnung:
  • Mietvertrag
  • Evtl. bei Wohnungseigentum Flurnummer/Grundstücksbezeichnung/Größe der Wohnung
Hausrat:
  • Auflistung des gesamten Hausrates
  • Auflistung, was Sie beanspruchen
Schuldenregulierung:
  • Kreditverträge
  • Insolvenzunterlagen
  • Zahlungsnachweise
Für den Prozesskosten- /Verfahrenskostenhilfeantrag:
  • Nachweis sämtlicher Einkünfte
  • Nachweis von Ausgaben, z.B. Versicherungen, Mietkosten, Nebenkosten, Kreditbelastungen, Kontostand, Einzahlungsstand,  Bausparvertrag/Lebensversicherung
Verkehrsunfall:
  • Versicherungsverbindung/ -nummer (eigene und Gegner)
  • Personalienaustausch Verkehrsunfall
  • Polizeiliches Aktenzeichen
  • Gutachten, Kostenvoranschläge (soweit bereits vorhanden)
  • Namen, Anschriften von Zeugen
  • Behandelnde Ärzte
  • Lichtbilder Unfallstelle und Schäden (soweit vorhanden)
Vertragliche Angelegenheiten:
  • Verträge und Urkunden, die mit der Fragestellung zusammenhängen
  • Berechtigungsschein des Amtsgerichts für außergerichtliche Tätigkeit und Beratung
 
Hinweise für den Mandanten  

© Karin Meyer-Weber Rechtsanwältin auch Fachanwältin für Familienrecht
Schalkhäuser Str. 2  91522 Ansbach  Tel +49 (0) 9 81 / 97 12 29-0  Fax +49 (0) 9 81 / 97 12 29-10