|
|
|
|
 |
| |
- Studium: Bayer. Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Referendarausbildung: Ansbach, Nürnberg
- Zulassung: Februar 1990,
zugleich beim Oberlandesgericht
Nürnberg-Fürth seit 1995, als
Fachanwältin seit November 1997,
überregionales Agieren in allen
deutschen Gerichtsbezirken
- Eigene Kanzlei: seit April 1999
- Mitglied im: Deutschen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Vorträge: Vortragstätigkeiten zu
erbrechtlichen Themen, Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung
|
Frau Rechtsanwältin Meyer-Weber ist
außerdem Fachanwältin für Familienrecht.
Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel
"Fachanwalt" an Anwälte, die sich besondere
Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet
des Familienrechts angeeignet haben und sich
auch stetig in diesem Bereich fortbilden. |
| Seit 2011 ist Frau Rechtsanwältin Meyer-Weber darüber hinaus ausgebildete Mediatorin mit der Qualifikation in Konfliktmanagement
nach BAFM und BMWA, an der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg in Zusammenarbeit mit ISKA |
|
 |
|
|
| |
|
 |
| |
- Studium:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
- Referendarausbildung:
OLG-Bezirk Nürnberg
- Zulassung: beim Landgericht
Ansbach und allen Amtsgerichten
Frau Rechtsanwältin Hutter ist ebenfalls seit 2010 Fachanwältin für Familienrecht. |
|
 |
|
|
|
|