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Rechtsgebiete
 
Über die verschiedenen Mandate
Wir haben aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass es in der heutigen Zeit aufgrund der Gesetzesflut, der permanenten Gesetzesänderungen und der Fortentwicklung der Rechtsprechung unabdingbar für eine kompetente Beratung ist, sich auf wenige Teilbereiche der juristischen Tätigkeit zu spezialisieren.
Bei uns sind dies die Bereiche Familienrecht und allgemeines Zivilrecht. Mit diesen Rechtsbereichen spielen aber oft auch andere Fragestellungen, z.B. aus dem Sozial- oder Arbeitsrecht, eine erhebliche Rolle, in denen wir selbstverständlich auch tätig sind.
 
Mandate des Familienrechts:
Zusammengefasst umfasst das Familienrecht die Rechtsbeziehungen in verwandtschaftlicher Beziehung stehender lebender Personen zueinander und die daraus resultierenden Probleme. Hierzu zählen im Übrigen auch die Rechtsbeziehungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften.
Beispiele: Scheidung, vermögensrechtliche Ansprüche, gemeinsame Schulden, elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt, Vollstreckung, aber auch Fragen des Gewaltschutzes.
 
Mandate des allgemeinen Zivilrechts:
Das Zivilrecht umfasst alle Ansprüche von Privatpersonen untereinander.
Beispiel: Vertragliche Beziehungen oder schadensstiftende Ereignisse (Unfälle) oder auch die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
 
Rechtsgebiete  

© Karin Meyer-Weber Rechtsanwältin auch Fachanwältin für Familienrecht
Schalkhäuser Str. 2  91522 Ansbach  Tel +49 (0) 9 81 / 97 12 29-0  Fax +49 (0) 9 81 / 97 12 29-10