Gerne betreuen wir Sie schnell und effektiv bei Ihrer Problemlösung. Und zwar schon bei unserem ersten Gespräch.

Um unseren ersten Termin effektiv zu gestalten, wäre es vorteilhaft, die nachfolgenden Unterlagen – soweit vorhanden – zu diesem Termin bereits mitzubringen. Sollten Sie hierzu noch keine Unterlagen haben, sind meine Mitarbeiterinnen und ich Ihnen natürlich auch bei der Zusammenstellung gerne behilflich!

Scheidung:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde der Kinder

Unterhalt:

  • Eigene Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate sowie die des Gegners
  • Unterhaltstitel
  • Eigene Ausgaben sowie die des Gegners (wenn möglich mit Belegen)
  • Belege über Schulden
  • Belege sonstiger Einkünfte

Zugewinn:

  • Aufstellung des eigenen Anfangsvermögens bei Eheschließung
  • Im Verlauf der Ehe erhaltene Zuwendungen Dritter mit Datum und Höhe
  • Aufstellung des derzeitigen Vermögens
  • Soweit vorhanden: selbiges vom Ehepartner

Ehewohnung:

  • Mietvertrag
  • Evtl. bei Wohnungseigentum Flurnummer/Grundstücksbezeichnung/Größe der Wohnung

Hausrat:

  • Auflistung des gesamten Hausrates
  • Auflistung, was Sie beanspruchen

Schuldenregulierung:

  • Kreditverträge
  • Insolvenzunterlagen
  • Zahlungsnachweise

Für den Prozesskosten-/ Verfahrenskostenhilfeantrag:

  • Nachweis sämtlicher Einkünfte
  • Nachweis von Ausgaben, z.B. Versicherungen, Mietkosten, Nebenkosten, Kreditbelastungen, Kontostand, Einzahlungsstand, Bausparvertrag/ Lebensversicherung

Verkehrsunfall:

  • Versicherungsverbindung/ -nummer (eigene und Gegner)
  • Personalienaustausch Verkehrsunfall
  • Polizeiliches Aktenzeichen
  • Gutachten, Kostenvoranschläge (soweit bereits vorhanden)
  • Namen, Anschriften von Zeugen
  • Behandelnde Ärzte
  • Lichtbilder Unfallstelle und Schäden (soweit vorhanden)

Vertragliche Angelegenheiten:

  • Verträge und Urkunden, die mit der Fragestellung zusammenhängen

Strafverfahren:

  • Vorladungen
  • Anklageschrift/ Strafbefehl
  • Aktenzeichen Polizei, Staatsanwaltschaft und/ oder Gericht
  • Namen und Anschriften von Zeugen

Opfervertretung:

  • Polizeiliches Aktenzeichen
  • Quittungen und Belege über Behandlungskosten, Zuzahlungen