Fachanwältin Karin Meyer-Weber
Studium: Bayer. Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referendarausbildung: Ansbach, Nürnberg
Zugelassen seit Februar 1990, seit 1997 Fachanwältin für Familienrecht
Eigene Kanzlei: seit April 1999
Mitglied im:
- Deutschen Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Unternehmer Forum Ansbach e.V.
- Vorträge: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Frau Rechtsanwältin Meyer-Weber ist außerdem Fachanwältin für Familienrecht. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel „Fachanwalt“ an Anwälte, die sich besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts angeeignet haben und sich auch stetig in diesem Bereich fortbilden.
Seit 2011 ist Frau Rechtsanwältin Meyer-Weber darüber hinaus ausgebildete Mediatorin mit der Qualifikation in Konfliktmanagement nach BAFM und BMWA, an der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg in Zusammenarbeit mit ISKA.