Die Mediation wird nach Stundenhonorar abgerechnet. Der Stundensatz wird individuell mit Ihnen vereinbart, zum Teil bezahlen Rechtsschutzversicherungen die Mediationskosten.

Eine in der Mediation getroffene Vereinbarung ist grundsätzlich bindend. Sie kann durch notarielle Beurkundung oder Protokollierung in einem gerichtlichen Verfahren vollstreckbare Wirkung erlangen.