Über die verschiedenen Mandate

Ich habe aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass es in der heutigen Zeit aufgrund der Gesetzesflut, der permanenten Gesetzesänderungen und der Fortentwicklung der Rechtsprechung unabdingbar für eine kompetente Beratung ist, sich auf wenige Teilbereiche der juristischen Tätigkeit zu spezialisieren. Bei mir sind dies die Bereiche Familienrecht und allgemeines Zivilrecht.

Mandate des Familienrechts

Zusammengefasst umfasst das Familienrecht die Rechtsbeziehungen in verwandtschaftlicher Beziehung stehender lebender Personen zueinander und die daraus resultierenden Probleme. Hierzu zählen im Übrigen auch die Rechtsbeziehungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften. Beispiele: Scheidung, vermögensrechtliche Ansprüche, gemeinsame Schulden, elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt, Vollstreckung, aber auch Fragen des Gewaltschutzes.

Mandate des Zivilrechts

Das Zivilrecht umfasst alle Ansprüche von Privatpersonen untereinander. Beispiel: Vertragliche Beziehungen oder schadensstiftende Ereignisse (Unfälle) oder auch die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Opfervertretung

Heißt konkret, Beratung von Opfern von Gewalttaten, Begleitung zu polizeilicher Vernehmung und Nebenklage im gerichtlichen Strafverfahren.